Aktuelles

Weimarer Forschungsinstitut mit vorläufiger Doppelspitze

01.02.2024

Robert Fetter verstärkt die Geschäftsführung des IAB Weimar

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"Kunststoff-Innovationen in der Medizintechnik“ am 06.12.2023 im TITK

20.10.2023

Im Fokus stehen Entwicklungen und Modifizierungen von Medical Grade Kunststoffen und Medizinprodukten.

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Antibakterielle Kunststoffe dank natürlicher Wirkkomponenten

26.09.2023

Stoffe aus der Natur können eine antibakterielle Wirkung entfalten. Doch lassen sie sich auch in Kunststoffe einarbeiten? Das untersuchen derzeit Wissenschaftler des TITK – Thüringisches Institut für…

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Vergaberecht für Fördermittelempfänger – "Grundlagenseminar"

Seit April des letzten Jahres müssen sich Auftraggeber auf neue Strukturen und Regelungen einstellen, wie zum Beispiel Abschaffung der VOL/A und VOF, erstmalige Normierung für nachträgliche Vertragsänderungen sowie Kündigungen, Ausweitung der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, Selbstreinigung belasteter Bieter, Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung, Neufassung der UVgO usw. Zugleich wurden die Dokumentationspflichten der Auftraggeber ausgeweitet, so dass sich der administrative Aufwand nochmals erhöht hat.

 

Für Fördermittelempfänger kommt erschwerend hinzu, dass sie für jeden Verstoß gegen die Vergabevorschriften einen hohen Preis zahlen. Beispielsweise kann ein Dokumentationsmangel oder der Verzicht auf die vergaberechtlich gebotene Aufteilung in Lose schon die Rückforderung von 25% der Fördersumme bedeuten. Die Wahl der falschen Verfahrensart – oder eine unzureichende Begründung für die gewählte Verfahrensart – führen zu Rückforderungen i.H.v. 50% - 100% der Fördersumme. Doch nicht genug damit: Der Rückzahlungsanspruch ist in erheblicher Höhe zu verzinsen.

 

Mit dem hier vorgestellten Schulungskonzept sollen ausgewählte Mitarbeitern einen Überblick über das aktuelle Vergaberecht - einschließlich der UVgO - erhalten. Maßstab sollen dabei Verständlichkeit und Praxisnähe sein. Die Schulung gliedert sich daher in mehrere Module, die den Ablauf eines Beschaffungsvorhabens von der Vorbereitung, über die Erstellung der Vergabeunterlagen und die Wahl der Verfahrensart bis zur rechtssicheren Durchführung des Verfahrens, einschließlich Umgang mit Bieterfragen, Eignungsprüfung und Wertung umfassend darstellen. Bezugspunkt der Ausführungen wird die Vergabe von FuE-Leistungen sein.

Hierbei wird anhand von Praxisbeispielen aufgezeigt, wie sich das neue Vergaberecht in den Kontext eines Beschaffungsvorhabens einfügt und sich auf die Beschaffungspraxis öffentlicher Auftraggeber auswirkt. Ziel des Seminars ist es, die Wechselwirkung von Vergaberecht auf der einen und den Fördermittelrecht auf der anderen Seite herzustellen.

 

Aus dem Inhalt:

 

  • Einführung – Systematischer Überblick
  • Nationale und EU-weite Vergaben nach der Vergaberechtsreform 2016 (GWB, VgV, VOB/A, VOL/A, UVgO)
  • Landesvergaberecht – ThürVgG (sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich; Verhältnis zw. VOL/A, VOB/A und ThürVgG; Freiberufliche Leistungen)
  • Haushaltrecht, § 55 ThürLHO
  • Fördermittelbescheid und Vergaberecht (Nebenbestimmungen, § 99 Abs. 4 GWB)
  • Bedeutung der Binnenmarktrelevanz
  • Vergaberechtliche Prüfung geförderter Projekte - Worauf es ankommt?
  • Klassifizierung von Vergaberechtsverstößen (schwere und minderschwere Vergaberechtsverstöße)
  • Rückforderung von Fördermitteln (inkl. aktueller Rückforderungsrechtsprechung) – die „Preisliste“ für Fehler
  • Finanzkorrekturen gemäß EU-Kommissionsbeschluss
  • Arbeitsweise der Prüfbehörden (Frau Gramann / Frau Olleff)
  • Vergaberecht - verständlich auch für Nichtjuristen
  • Struktur und Prinzipien
  • Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht (Forschungs- und Entwicklungsleistungen § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB, vergaberechtsfreie Beauftragung anderer Institute und Forschungseinrichtungen, sog. Inhouse-Geschäft)
  • Bedeutung und Schätzung des Auftragswerts (insb. freiberufliche Leistungen)
  • Vergabevorbereitung - das Fundament einer Ausschreibung
  • Wahl des Vergabeverfahrens (insbesondere freihändigen Vergabe / Verhandlungsvergabe, Verhandlungsverfahren zur Lieferung von Waren, die Forschungszwecken dienen)
  • Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien
  • Erstellung der Vergabeunterlagen (Eindeutig und erschöpfend Leistungsbeschreibung; Diskriminierungsverbot; Aufteilung in Lose)
  • Elektronische Bekanntmachung
  • Von der Prüfung und Wertung der Angebote zum Zuschlag
  • Nachreichen von fehlenden und fehlerhaften Unterlagen
  • Eignungs- und Preisprüfung (insbesondere Umgang mit Schlechtleistern und Niedrigpreisangeboten)
  • Wertungsmethoden (Wertungsmatrix und Richtwertmethode nach UfAB VI)
  • Informationspflicht

 


Referent:

Prof. Dr. Christian-David Wagner ist Fachanwalt für Vergaberecht und Honorarprofessor für Vergaberecht an der Hochschule Harz. Er ist seit mehr als 15 Jahren auf das Vergaberecht/öffentlicher Einkauf spezialisiert und begleitet öffentliche Auftraggeber in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens.

 

Vorträge (Download)

 

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